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13. November 2025

Ankündigungsbeschluss für das Versorgungsgebiet Volkmarsen

...

                                                                       Änderung der
                                                            a) Wasserversorgungsatzung
                                                           b) Entwässerungssatzung
                                               der Kommunalen Betriebe Nordwaldeck
                                                      

                                                            Ankündigungsbeschluss

Die Verbandsversammlung der Kommunalen Betriebe Nordwaldeck hat in ihrer
Sitzung am 15.10.2025 folgende Ankündigungsbeschlüsse gefasst:
Aufgrund von Kostensteigerungen beabsichtigt der Zweckverband Kommunale
Betriebe Nordwaldeck die Wasser- und Abwassergebühren auf der Basis einer
(Plan)Gebührenkalkulation zu überprüfen. Dementsprechend wird gem. § 3 KAG
vorsorglich angekündigt, die Gebühren der nachfolgenden Satzungen anzupassen:  


a) Wasserversorgungssatzung
„Es ist beabsichtigt, mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die Änderung des
Gebührensatzes für das Versorgungsgebiet Volkmarsen vorzunehmen.
 Die Gebühr je Kubikmeter Frischwasser für das Versorgungsgebiet
Volkmarsen darf einen Betrag von 2,96 € nicht übersteigen.“


b) Entwässerungssatzung
„Es ist beabsichtigt, mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die Änderung der
Gebührensätze für das Entsorgungsgebiet Volkmarsen vorzunehmen.
 Die Gebühr (Schmutzwassergebühr) je Kubikmeter Frischwasser
(Frischwassermaßstab) für das Entsorgungsgebiet Volkmarsen darf einen
Betrag von 3,83 € nicht übersteigen.


Die Gebühr (Niederschlagswassergebühr) je Quadratmeter bebaute und
künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das von Niederschlägen
stammende Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird, für das
Entsorgungsgebiet Volkmarsen darf einen Betrag von 0,57 € nicht
übersteigen.“


Bad Arolsen, den 16.10.2025
DER VORSTAND
gez. Marko Lambion
(Marko Lambion)
Verbandsvorstandsvorsitzende