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29. April 2025

Wichtige Neuerungen ab 01. Mai 2025

Neue Biomüll Regelungen - Bitte beachten!

Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine neue Regelung bei der Entsorgung des Biomülls in Kraft. Der Anteil an Fremdstoffen (z.B. Plastik, Glas, Steine oder Metall) in der Biotonne darf höchstens 3 % betragen. Kunststoffe einschließlich sogenannter "kompostierbarer" Plastiktüten, darf max. 1 % des Bioabfalls ausmachen.

Wird ein überschrittener Grenzwert festgestellt, hat das Entsorgungsunternehmen das Recht, die Tonne ungeleert stehen zu lassen.

Durch die gesetzliche Änderung ist es umso wichtiger, im eigenen Interesse auf eine korrekte Mülltrennung zu achten.