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29. April 2025

Wichtige Neuerungen ab 01. Mai 2025

Neue Biomüll Regelungen - Bitte beachten!

Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine neue Regelung bei der Entsorgung des Biomülls in Kraft. Der Anteil an Fremdstoffen (z.B. Plastik, Glas, Steine oder Metall) in der Biotonne darf höchstens 3 % betragen. Kunststoffe einschließlich sogenannter "kompostierbarer" Plastiktüten, darf max. 1 % des Bioabfalls ausmachen.

Dies gilt auch für sogenannte „kompostierbare“ Kunststofftüten, die im Handel speziell für Bioabfälle verkauft werden.

Bereits in der Vergangenheit haben diese Kunststofftüten zu nicht unerheblichen Mehrkosten geführt, die von den Gebührenzahlern getragen werden.

Da nach 14 Tagen in der Biotonne bei der Anlieferung in den Kompostierungswerken nicht mehr erkennbar ist, um welches Material es sich bei diesen Tüten handelt, werden sie bereits vor der Kompostierung von Hand ausgesondert.

Diese Tüten zersetzen sich erst nach mehr als 12 Wochen im Rotteprozess der Kompostierungswerke. Auch dies verursacht zusätzliche Kosten für den Gebührenzahler.

Wird ein überschrittener Grenzwert festgestellt, hat das Entsorgungsunternehmen das Recht, die Tonne ungeleert stehen zu lassen.

Durch die gesetzliche Änderung ist es umso wichtiger, im eigenen Interesse auf eine korrekte Mülltrennung zu achten.

Welche Alternativen bestehen zu diesen „kompostierbaren“ Kunststofftüten?

Hierzu ein paar bewährte Tipps, die absolut unschädlich für den Rotteprozess der Bioabfälle und gleichzeitig wesentlich billiger sind:


  • Schlagen Sie die Bioabfälle aus der Küche in einfaches Zeitungs- oder Küchenpapier ein bevor sie diese in die Biotonne werfen.
  • Halten Sie den Deckel der Biotonne immer geschlossen. So können keine Fliegen hineingelangen und ihre Eier ablegen. Der Madenbefall wird dadurch reduziert bzw. verhindert.
  • Um Feuchtigkeit aufzusaugen, können Sie den Tonnenboden auch mit Zeitungspapier oder Eierkartons auslegen. Im Winter verhindert das unter anderem auch das Anfrieren der Bioabfälle.
  • Feuchte Gartenabfälle (z.B. frisch gemähtes Gras, Laub) können sie erst trocknen und dann in die Biotonne werfen. Diese Methode reduziert gleichzeitig das Volumen des Abfalles.
  • Ein schattiger Stellplatz für die Biotonne (falls möglich) senkt die Temperaturen darin.
  • Regelmäßige Reinigung der Tonne
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich unter info@zv-kbn.de oder unter den Rufnummern 05691/801-268 oder -272 zur Verfügung.