Absetzung Schmutzwassergebühren
Details
Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Kanalisation zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt.
Beispiele:
Wasserverluste durch Verdunstung bei Produktionsabläufen (Beispiel: Kühlwasser)
Wasserverluste bei der Nahrungsmittelproduktion
Haftwasser bei Waschstraßen
Verdunstungen bei Schwimmbädern
Fristen
Der Antrag muss spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides gestellt werden. Erstattungen für Vorjahre sind nicht möglich.
Unterlagen
Sofern die Verlustmengen nicht durch unsere geeichten Wasserzähler gemessen werden können (hier erfolgt die Gebührenabsetzung dann meist automatisch wie durch Stallzähler in der Landwirtschaft), muss der Antragsteller nachprüfbare Unterlagen beibringen, die eine zuverlässige Schätzung ermöglichen. Als solche Unterlagen gelten unter anderem Sachverständigengutachten, Unterlagen über Produktionsmengen. Erkundigen Sie sich ruhig bei Ihren zuständigen Innungen oder Dachverbänden.
