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Eigentümerwechsel

Details

Sobald sich der Eigentümer eines Grundstücks ändert, z.B. durch Verkauf, Erbschaft, Übertragung oder Schenkung, muss dieses dem Zweckverband mitgeteilt werden. Eine automatische Mitteilung durch den Notar, das Grundbuchamt oder das Finanzamt erfolgt nicht.
Im Zuge der Umschreibung erstellen wir für den alten Eigentümer einen Schlussbescheid über die Wasser-, Abwasser-, Niederschlagswasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Die Umschreibung erfolgt zum 1. des Monats der auf das Eintragungsdatum im Grundbuch folgt.

Mit diesem Schlussbescheid wird die bisherige Kundennummer für das Grundstück eingestellt. Evtl. erteilte SEPA-Lastschriftmandate enden automatisch mit der Abbuchung einer Nachforderung bzw. mit einer Gutschrift aus dem Schlussbescheid.

Dasselbe gilt auch für Erbbaupachtgrundstücke.

Begriffe im Kontext

Hausverkauf, Grundstücksverkauf, Übertragung, Eigentümerwechsel, Umschreibung Haus, Erbe, Erbbaupacht