Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.zv-kbn.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
- Weiterhin arbeiten weiterhin an der reibungslosen Bedienung der Seite mit der Tastatur.
- Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
- Unsere Dokumente sind nicht alle barrierefrei. Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.12.2020 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.10.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse nfzv-kbnd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Technischer Support
Sie erhalten von uns auf Wunsch technischen Support im Bereich der Barrierefreiheit.
Falls Sie Hilfe bei der Bedienung der Webseite brauchen, erhalten Sie diese auch auf der Seite "Bedienungshilfe"
Falls Sie Unterstützung anderer Art brauchen, melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitern:
Angaben folgen.
Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd