Checkliste Eigentümerwechsel (Kauf und Verkauf)
Wenn sich das Eigentum an einer Immobilie ändert, etwa durch Verkauf, Schenkung oder Erbe, ist es wichtig, dass der Zweckverband Kommunaler Betriebe Nordwaldeck (KBN) umgehend über diese Änderung informiert wird:
Warum muss ich mich beim Zweckverband KBN melden ?
Die Eintragung der veränderten Eigentümerverhältnisse im Grundbuch stellt den rechtlichen Eigentumsübergang sicher. Die Eintragung führt beim Zweckverband KBN nicht automatisch zur Anpassung des Versorgungsverhältnisses.
Es findet kein automatischer Abgleich zwischen dem Einwohnermeldeamt oder dem Grundbuchamt / Notar und den KBN statt.
Sowohl Verkäufer als auch Käufer sind daher eigenverantwortlich dafür, eine schriftliche Änderung bei den KBN einzureichen. Die Änderung ist erst möglich nach Änderung im Grundbuch.
Wenn ich mich nicht beim Zweckverband KBN melde?
Wenn die Eigentumsänderung nicht rechtzeitig gemeldet wird, zahlt der vorherige Besitzer weiterhin die Gebühren für Wasser, Abwasser und Mülltonnen etc. Alle Vorgänge laufen weiterhin unter seinem Namen, einschließlich der Abbuchungen vom Konto. Die Umschreibung erfolgt nach der Eintragung im Grundbuch.
Wie und wann melde ich mich beim Zweckverband KBN?
Schicken Sie uns einfach folgende Daten und Unterlagen:
- Wasserzählerstand/stände vom Übergabetag.
- Vollständige Eintragungsbekanntmachung bzw. vollständiger Grundbuchauszug mit dem endgültigen Datum der Eintragung (Keine Vormerkungen oder Kaufverträge, da hieraus das Datum des Eigentumsübergangs nicht hervorgeht). Diese Dokumente müssen nicht beglaubigt sein, einfache Kopien/Scans reichen hierfür aus.
Beachten Sie:
- Der Schlussbescheid wird satzungsgemäß zum 01. des auf das Eintragungsdatum folgenden Monats erstellt. Zu viel gezahlte Beträge werden ggf. erstattet.
- Bitte beachten Sie, dass der Verkäufer bis zur Erstellung des Schlussbescheides gegenüber den KBN weiterhin zahlungspflichtig bleibt.
- Mülltonnen werden weiterhin berechnet, wenn Sie nicht zur Abholung beim Zweckverband KBN angemeldet werden. Die kleinste Restmülltonne muss immer am Objekt bleiben – auch bei einem leerstehenden Gebäude.